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Bürgerbeteiligung

Der Begriff "Bürgerbeteiligung" in Bezug auf Demokratie ist irreführend. In einer Demokratie wird der Bürger nicht an etwas beteiligt, sondern der Bürger ist selbst alleiniger "Eigner" des demokratischen Verfahrens. Die heutige Methode, den Bürger aus der Rechtsgestaltung heraus zu halten, führt dazu, dass Bürger sich dagegen wehren, und eine "Beteiligung" einfordern. So hat sich der Begriff Bürgerbeteiligung etabliert, und drückt sich in unterschiedlichen Beteiligungsformen aus.

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    • Petition
    • Die dreistufigen Volksgesetzgebung (bisher nur auf Landesebene): Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
    • Bürgerinitiativen/Volksinitiativen
    • Volksentscheide
    • Volksbefragung
      • Referendum